Du kannst den theoretischen Teil der BZF-Prüfung auslassen, wenn Du die Theorieprüfung zum Erwerb eines Flugscheines (Luftfahrerscheines) (gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011) bereits abgelegt hast. Aber Achtung!: Das gilt nur Motorflugscheine wie den PPL(A/H) sowie den LAPL(A) sowie den Segelflugschein und nicht für die Ultraleicht-Theorieprüfungen. Jeder muss dennoch die Praxis in der BZF Prüfung machen! Den Ab- & Anflug. Da kommen wir ins Spiel. Wir helfen Euch diesen Teil zu bestehen! Auch bei der Theorie unterstützen wir Dich gerne!