Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.

Das AZF und das AZF E sind nur mit einer Zusatzprüfung zu erwerben, d. h., dass für das AZF das Innehaben des BZF II oder BZF I und für das AZF E das BZF E erforderlich sind.