Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 15 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.
Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung vom BZF II erworben werden.
Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 15 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.
Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung vom BZF II erworben werden.