„Gemäß der Verordnung für Luftfahrtpersonal (LuftPersV) sind neben dem Flugfunkzeugnis Kenntnisse der englischen Sprache (Language Proficiency – LP) nachzuweisen, wenn im Ausland oder in der Bundesrepublik Deutschland der Flugfunk in englischer Sprache ausgeübt wird.“

www.bundesnetzagentur.de (08.02.2022, 02:15 Uhr)

Buche jetzt Deine ICAO Sprachprüfung Level 4-6 online hier bei uns! Hier klicken